Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir, die Infinity Tour FlexCo, sind bemüht, die Websites der Infinity Music Tour im Einklang mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG) sowie der zugrunde liegenden Richtlinie (EU) 2019/882 barrierefrei zugänglich zu machen. Maßgeblicher Standard ist die harmonisierte europäische Norm EN 301 549, die sich auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA stützt; die Prüfung erfolgte einschließlich der Kriterien der WCAG 2.2.

Diese Erklärung gilt für folgende Websites:

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Websites sind aufgrund der nachstehend aufgeführten Ausnahmen teilweise konform mit der EN 301 549 bzw. den WCAG 2.1 auf Stufe AA. „Teilweise konform“ bedeutet, dass die überwiegende Mehrheit der Anforderungen erfüllt wird, einzelne Inhalte jedoch aus den genannten Gründen noch nicht vollständig barrierefrei sind.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den jeweils genannten Gründen nicht vollständig barrierefrei.

1. Farbkontraste der Markenfarbe

Die Markenfarbe der Infinity Music Tour (Hellblau) erreicht in bestimmten Text- und Bedienelementen nicht den nach WCAG 1.4.3 geforderten Mindestkontrast von 4,5:1 gegenüber dem Hintergrund. Die Beibehaltung dieser Farbe ist Teil des unveränderlichen Erscheinungsbildes der Marke. Eine Anpassung würde das Corporate Design grundlegend verändern; sie ist daher als bewusste, dokumentierte Ausnahme zu verstehen. Die betroffenen Informationen sind durchgängig auch ohne Farbunterscheidung zugänglich.

2. Text über Bildhintergründen

An mehreren Stellen wird heller Text über fotografischen Bildhintergründen (Konzert- und Stimmungsbilder) dargestellt. Der Kontrast kann hier je nach Bildinhalt stellenweise unter den geforderten Werten liegen und ist maschinell nicht eindeutig bestimmbar. Diese gestalterische Umsetzung ist Teil des visuellen Konzepts der Seiten.

3. Eingebettete Inhalte Dritter

In die Seiten sind Inhalte externer Anbieter eingebettet, auf deren technische Umsetzung und Barrierefreiheit wir keinen Einfluss haben:

  • Spotify-Player zur Vorschau von Playlists. Das von Spotify ausgelieferte Markup erfüllt einzelne Anforderungen (u. a. korrekte ARIA-Auszeichnung, Sprachkennzeichnung) nicht vollständig.
  • Eingebettete Landkarte (Google Maps) zur Anzeige von Veranstaltungsorten.
  • Externes Anmeldeformular eines Drittanbieters auf einzelnen Veranstaltungsseiten.

Wir kennzeichnen diese Einbettungen so barrierefrei wie möglich (etwa durch aussagekräftige Rahmentitel), können den Inhalt der eingebetteten Fremddokumente selbst jedoch nicht anpassen.

4. Einzelne verbleibende Punkte

  • Auf wenigen Einzelseiten ist die Reihenfolge der Überschriftenebenen nicht durchgängig hierarchisch.
  • Auf der Bewerbungsseite zum Artist Award ist ein Auswahlfeld („Anrede“) mit einer Zusatzkomponente ausgestattet, deren Beschriftung für Screenreader nicht in allen Fällen eindeutig zugeordnet wird; eine Mitgliederliste wird ohne Tabellenkopf dargestellt.
  • Für einzelne Bilder ist in der Medienverwaltung noch kein bzw. kein aussagekräftiger Alternativtext hinterlegt.

Diese Punkte werden im Rahmen der laufenden Pflege sukzessive behoben.

5. PDF-Dokumente

Zum Download bereitgestellte PDF-Dokumente sind derzeit nicht vollständig barrierefrei aufbereitet. Die enthaltenen Informationen werden auf Anfrage in einer zugänglichen Form zur Verfügung gestellt (siehe Kontakt).

6. Inhalte außerhalb des Anwendungsbereichs

Inhalte, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden, fallen nicht in den Geltungsbereich des Barrierefreiheitsgesetzes. Ebenso sind Inhalte Dritter, die nicht von uns erstellt oder finanziert wurden, von den Anforderungen ausgenommen.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 24. August 2026 erstellt und ersetzt die vorherige Fassung vom 1. April 2025. Die Bewertung der Barrierefreiheit beruht auf einer Selbstbewertung.

Zur Prüfung wurden mehrere Verfahren kombiniert eingesetzt:

  • automatisierte Prüfung sämtlicher öffentlicher Seiten mit den Prüfwerkzeugen axe-core und IBM Equal Access;
  • ergänzende Prüfung der Qualität von Alternativ- und Linktexten;
  • manuelle Prüfung der Tastaturbedienbarkeit, der sichtbaren Fokushervorhebung und der Bildschirmleser-Ausgabe an repräsentativen Seiten und Formularen.

Im Zuge dieser Prüfung wurden unter anderem folgende Verbesserungen umgesetzt: durchgängige Alternativtexte für Bilder, eindeutige und aussagekräftige Namen für Links und Bedienelemente, eine sichtbare Tastatur-Fokushervorhebung, ein Sprunglink zum Hauptinhalt, eindeutige Bezeichnungen der Navigationsbereiche, die Berücksichtigung der Systemeinstellung für reduzierte Bewegung sowie zugängliche Bezeichnungen der eingebetteten Player und Auswahlfelder.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel bei der barrierefreien Gestaltung dieser Websites aufgefallen, oder benötigen Sie Informationen, die nicht barrierefrei bereitgestellt werden? Teilen Sie uns dies bitte mit — wir bemühen uns um eine rasche Lösung.

  • E-Mail: hello [at] infinitymusictour.at (hello[at]infinitymusictour[dot]at)

Bitte geben Sie dabei die betroffene Seite (URL) sowie eine Beschreibung des Problems an.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Ihre Rückmeldung keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die zuständige Beschwerde- bzw. Schlichtungsstelle wenden. In Österreich besteht die Möglichkeit, ein kostenloses Schlichtungsverfahren beim Sozialministeriumservice in Anspruch zu nehmen (www.sozialministeriumservice.at). Die Überwachung der Einhaltung des Barrierefreiheitsgesetzes obliegt ebenfalls dem Sozialministeriumservice.

Stand dieser Erklärung: 24. August 2026